Bildungsgang E/AHR
Staatlich anerkannte/r Erzieher/In mit Allgemeiner HochschulreifeAbschlüsse (Doppelqualifikation)
Dieser Bildungsgang ermöglicht Ihnen, dass Sie innerhalb von vier Jahren (3-jährige Schulausbildung, ein Jahr Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung) sowohl das Abitur als auch eine vollständige Berufsausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in erwerben können.Allgemeine Hochschulreife
Die Allgemeine Hochschulreife qualifiziert zum Studium an Universitäten sowie Fachhochschulen und entspricht dem Abitur an Gymnasien. Die Abiturprüfung wird nach 3 Jahren abgelegt. Im Unterschied zu herkömmlichen Gymnasien ist der Unterricht dieses Bildungsganges praxisnäher organisiert und auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit ausgerichtet. So ist z.B. bereits im Rahmen der schulischen Ausbildung ein Blockpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorgesehen. Die Fächer Erziehungswissenschaften und Biologie bilden die beiden Leistungskurse (ohne Wahlmöglichkeit). Als weiteres Prüfungsfach ist das Fach „Didaktik und Methodik" festgelegt. Zudem ist zu wählen zwischen einer Sprache und dem Fach Mathematik, Religionslehre oder Gesellschaftslehre mit Geschichte.Staatlich anerkannter/e Erzieher/in
Staatlich anerkannte Erzieher/innen finden ein breitgefächertes Spektrum vor, in dem sie ihren Beruf ausüben können:- in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergarten, Kita, Kinderkrippe, Hort)
- in Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- in Kinder- und Jugendheimen
- in Einrichtungen der Erziehungshilfe
- in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Am Anna-Zillken-Berufskolleg können wir diesbezüglich auf ein durch die Geschichte unserer Schule hindurch gewachsenes Netzwerk an Kooperationspartnern in nahezu allen Bereichen des Sozialwesens zurückgreifen. Dies ermöglicht uns eine gute Vermittlung unserer Schüler/innen in die Praxis.
Chancen und Möglichkeiten
Der Bildungsgang „Staatlich anerkannter/e Erzieher/in mit allgemeiner Hochschulreife" berechtigt Sie z.B.- zur Aufnahme eines Studiums an Universitäten und Fachhochschulen,
- zur Ausübung des Erzieher/innen-Berufes,
- zur Übernahme von Gruppenleitungen in sozialpädagogischen Einrichtungen,
- zu weiterführenden Berufsausbildungen (z.B. Heilpädagogik, Logopädie, therapeutische Berufe,...).
Aufnahmevoraussetzungen
Die folgenden Aufnahmevoraussetzungen müssen zu Beginn der Ausbildung erfüllt sein:- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft