Bildungsgang FSP

Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik
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Zugangsvoraussetzungen und Abschluss

Zu Beginn der Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik muss eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
  • Fachoberschulreife (Sekundarabschluss I) und eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer [z.B. Sozialhelfer/In, Kinderpfleger/In; im Ausnahmefall auch technische Berufsausbildung (z.B. Schreiner) möglich]
  • Abschluss der zweijährigen „Höheren" Berufsfachschule (berufliche Kenntnisse)
  • Abschluss der Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen und Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife und Praktikum im sozialpflegerischen Bereich (Art und Umfang unterliegen der Einzelfallentscheidung)
Die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses ist zu Beginn der Ausbildung erforderlich.

Abschluss: „Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin" (ggf. mit Fachhochschulreife)

Dauer der Fachschulweiterbildung

Die Fachschulweiterbildung dauert insgesamt drei Jahre, untergliedert in zwei Jahre theoretische Ausbildung mit Teilzeitpraktika und ein Jahr Berufspraktikum.

Unterrichtsbeginn

Jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der Schuljahresordnung des Landes NRW.

Ziel der Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik

Diese berufliche Weiterbildung soll die theoretischen und praktischen Fähigkeiten vermitteln, die notwendig sind, um den Anforderungen der sozialpädagogischen Praxis gewachsen zu sein. Sie soll pädagogische Handlungskompetenz zur Durchführung von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben vermitteln und damit zu einer eigenverantwortlichen und eigenständig handelnden Erzieherpersönlichkeit führen. Gelernt wird komplexe Aufgaben selbständig zu bewältigen, z.B. Führungsaufgaben in definierten Funktionsbereichen zu übernehmen. Sie zielt darauf ab, eine Qualifikation für die Tätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu ermöglichen, der Vertiefungsbereich unserer Schule liegt hier traditionell in der Jugend- und Heimerziehung.

Aufbau und Inhalt der Fachschulweiterbildung

Die erweiterten beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden nach dem grundlegenden didaktischen Konzept der Handlungsorientierung im Rahmen von Handlungs- und Lernfeldern vermittelt: „Handlungsfelder sind zusammengehörige Aufgabenkomplexe mit beruflichen sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamen Handlungssituationen, zu deren Bewältigung befähigt werden soll. Lernfelder sind didaktisch begründete, schulisch aufbereitete Handlungsfelder. Sie fassen komplexe Aufgabenstellungen zusammen, deren unterrichtliche Bearbeitung in handlungsorientierten Lernfeldern erfolgt" (Lehrplan 01.08.2004). Lernsituationen sind demzufolge didaktisch ausgewählte, bedeutsame Praxisaufgaben oder Praxisfälle, die fächerübergreifend (nach vorheriger Festlegung) unter Anleitung und Begleitung entsprechender Fachlehrer (z.B. Teamteaching) bearbeitet werden.

Die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit den Lernsituationen führt zur Motivation- und Fragehaltung bei den Studierenden, deren Antworten und Lösungsansätze sich theoretisch und praktisch in den folgenden Lernbereichen erarbeiten lassen:

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprachen
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
  • Sozialpädagogische Theorie und Praxis
  • Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit (musisch-kreative Gestaltung/Spiel, Sprache(n)/Medien, Natur/kulturelle Umwelt(en), Natur/kulturelle Umwelt(en), Gesundheit/Bewegung, Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit, Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit)

Dem Fach Sozialpädagogische Theorie und Praxis kommt innerhalb der vertretenen Lernbereiche eine wesentliche Bedeutung zu. Innerhalb dieses Faches wird die theoretische Vermittlung, der Transfer in die sozialpädagogische Praxis und die Erprobung in verschiedenen Feldern der Sozialpädagogik geleistet. Daher erstreckt sich die Vermittlung dieses Faches nicht nur auf den Lernort Schule, sondern auch auf den Lernort Praxis (Offene Jugendarbeit, Jugendgruppen, Heimgruppen, Kindertagesstätten, Grundschulen u.a.).

Im Rahmen der Fachschulweiterbildung sind Praktika (Block- u. Teilzeitpraktika) von insgesamt sechzehn Wochen abzuleisten. Ergänzend erfolgt die fachpraktische Ausbildung durch anleitende und aufarbeitende Gespräche in Kleingruppen zu konkreten Einsätzen in den Praxisfeldern der Sozialpädagogik.

Art und Aufgabe des Blockpraktikums

Zwischen dem ersten und zweiten Fachschuljahr erfolgt das zehn- bis zwölfwöchige Blockpraktikum in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Durch dieses Blockpraktikum wird eine weitere Vertiefung der fachpraktischen Ausbildung ermöglicht. Die Vermittlung in geeignete Praktikumsstellen erfolgt durch die Schule. Diese so differenzierte Weiterbildung ermöglicht den Studierenden Lernerfahrungen bei dem Transfer des theoretisch Gelernten auf die Praxis. Gerade durch den Einsatz in einem klar umgrenzten Handlungsfeld der angebotenen Praxisbereiche werden die theoretischen Grundlagen durchschaubar, Problembereiche erkennbar und ggfs. erforderliche Veränderungen entwickelbar.

Abschluss der Fachschulweiterbildung

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres finde eine theoretische Prüfung (Fachschulexamen, ggf. FHR-Reife) statt mit folgenden Teilprüfungen statt:
  • Schriftliche Prüfung: Es sind drei schriftliche Prüfungsarbeiten vorgeschrieben. Zum Erweb der Fachhochschulreife ist eine weitere schriftliche Prüfungsarbeit notwendig.
  • Mündliche Prüfung: Ausschließlich auf Wunsch der Studierenden sind maximal zwei (bei Fachhochschulreifeprüfung drei) mündliche Prüfungen möglich, sie beziehen sich inhaltlich auf die schriftlichen Prüfung.

Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum)


Das Berufspraktikum schließt sich an die erfolgreiche theoretische Prüfung an und dauert in der Regel zwölf Monate. Folgende Anforderungen sind dabei zu erfüllen:
  • Kennenlernen und Analyse der Institution und der entsprechenden Gruppe
  • Anwendung des erworbenen theoretischen Wissens in realen Erziehungssituationen
  • Übernahme von selbstständigen Aufgaben im Rahmen der allgemeinen Gruppenarbeit
  • Gestaffeltes Einführen in dieses Tätigkeitsfeld, z.B. eigenverantwortliche Kleingruppenarbeit
  • Gezielte Förderung des verhaltensauffälligen Kindes/ Jugendlichen
  • Einarbeiten in die Methoden der sozialpädagogischen Gruppenarbeit/ Einzelhilfe
  • Einarbeiten in die Methoden der sozialpädagogischen Gruppenarbeit/ Einzelhilfe
  • Befähigung, Gruppen selbstständig und eigenverantwortlich zu leiten etc.
Am Ende des Berufspraktikums findet eine fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.

Fachhochschulreife

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten die Schüler/ Schülerinnen am Ende des Berufspraktikums die Fachhochschulreife, sofern sie am Mathematik- und Englischunterricht sowie an den zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendigen Prüfungen teilgenommen haben.

Ausbildungsförderung

Eine Förderung ist im Rahmen der derzeitig gültigen BAFöG-Regelung möglich. Die Ausbildung ist in das individuelle Förderungsprogramm der Agentur für Arbeit einbezogen.

Anmeldung

Die Schule ist daran interessiert, mit den Bewerbern/ Bewerberinnen frühzeitig in Verbindung zu treten. Ein persönliches Gespräch ist erforderlich. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, zwei Lichtbilder, beglaubigte Kopien der schulischen und beruflichen Zeugnisse) wird den Bewerbern/ Bewerberinnen ein Gesprächstermin mitgeteilt. Weitere Informationen hierzu in unserer Rubrik Berwerbung.