Bildungsgang FHP

Fachschule für Sozialwesen - Fachbereich Heilpädagogik
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Aufnahmevoraussetzungen

Nachweis der staatlichen Anerkennung als Erzieher/ Erzieherin oder Heilerziehungspfleger/ Heilerziehungspflegerin und Nachweis einer einjährigen beruflichen Praxis nach dem Berufspraktikum in sozialen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Einrichtungen. Alternativ ist die Ausbildung auch möglich, wenn eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit im Sozial- und/oder Gesundheitswesen nachgewiesen werden kann.

Zudem ist die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (zu beantragen nach der Ausbildungsplatzzusage) für die Aufnahme einer Ausbildung am Anna-Zillken-Berufskolleg erforderlich.

Dauer der Ausbildung

Drei Semester (ca. 18 Monate) - Vollzeitstudium

Unterrichtsbeginn

Jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der Schuljahresordnung des Landes NRW.

Ausbildungsförderung

Eine Förderung ist im Rahmen der derzeit gültigen BAFöG-Regelungen möglich. Die Ausbildung ist in das individuelle Förderungsprogramm der Agentur für Arbeit einbezogen.

Anmeldung

Die Schule ist daran interessiert, mit den Bewerbern/Bewerberinnen frühzeitig in Verbindung zu treten. Ein persönliches Gespräch ist erforderlich. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, zwei Lichtbilder, beglaubigte Kopien der schulischen und beruflichen Zeugnisse) wird den Bewerbern/ Bewerberinnen ein Gesprächstermin mitgeteilt.

Ziel der Ausbildung

Aufbauend auf den Erstberuf streben wir eine Erweiterung, Vertiefung und Differenzierung unter den Aspekten der Befähigung zur Sach- und Fachkompetenz, Handlungskompetenz und der Entwicklung zur beruflichen Identität für Tätigkeiten und Einsatzfelder des Heilpädagogen/der Heilpädagogin an.

Aufbau und Inhalt des Studiengangs

Der Aufbau des Studiengangs orientiert sich an den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Landes NRW.

Fächer


1. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Medizinische Grundlagen

2. Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
  • Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik
  • Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik
  • Differentielle Heilpädagogik (Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung, Pädagogik für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten, Sprachheilpädagogik, Pädagogik für Menschen mit Wahrnehmungsstörungen)
  • Psychologie
  • Theologische, anthropologische und ethische Grundlagen der HP
  • Methoden in der HP
    • Musisch-kreative Verfahren /Spiel:Spieltherapie - Rhythmik
    • Körperorientierte Verfahren - Motopädagogik
    • Beratungsverfahren (Einzelhilfe/Gruppenarbeit)
    • Psychotherapeutisch orientierte Verfahren- Verhaltenstherapeutische Methoden

Außer im Methodenbereich werden die Fächer für alle Studierenden während der eineinhalbjährigen Ausbildung konstant beibehalten. Im Methodenbereich erfolgt im ersten Halbjahr die Vermittlung der Grundlagen, anschließend eine Vertiefung und Differenzierung in drei ausgewählten Bereichen.

Gesichtspunkte für die Auswahl sind dabei die beruflichen und persönlichen Vorerfahrungen und Motivationen der Studierenden unter Berücksichtigung der schulischen Rahmenbedingungen. Ergänzend vertieft sich der/ die Studierende in dieser Zeit in einem der gewählten Bereiche, um über den Transfer erworbener theoretischer Kenntnisse im pädagogischen/ therapeutischen Handlungsfeld und durch unterstützende langfristige Praxisanleitung/ Supervision zur Selbsterfahrung und Reflexion beruflichen Handelns zu gelangen.

Praktika


1. Heilpädagogische Praxis in Theorie und Praxis

Bereiche: Motopädagogik, Einzelhilfe, Verhaltenstherapeutische Methoden und Rhythmik.

(1 x pro Woche 135 Minuten Theorie und 120 Minuten Praxis ab Januar), Erstellen einer Projekthausarbeit über die Praxiserfahrungen

2. Verhaltensbeobachtung-Diagnostik (1x pro Woche 90 Minuten)

Mögliche Praxisfelder können offene, ambulante und stationäre Formen der Erziehungs- und Behindertenhilfe sein, u.a.
  • Beratungsstellen
  • Frühfördereinrichtungen
  • Behandlungszentren
  • stationäre Institutionen (Heime/Tagesgruppen)
  • Regeleinrichtungen
  • Sonder-/ Integrative Kindergärten

Die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung leitet sich aus der Sicht einer ganzheitlichen und integrativen Erziehung ab, dabei sollen besonders Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Verhaltensauffälligkeiten, mit geistiger Behinderung und Sprachbeeinträchtigungen und Wahrnehmungsstörungen berücksichtigt werden.

Insbesondere sollen folgende Tätigkeitsmerkmale des Heilpädagogen/ der Heilpädagogin vermittelt werden:

  • Einfühlungsvermögen für die individuellen Möglichkeiten und Probleme von Menschen mit Beeinträchtigungen
  • verantwortliches Umgehen mit Aufbau und Gestaltung von Beziehungen
  • Einsatz und Mitarbeit bei der Entwicklung pädagogischer/ therapeutischer Handlungsmodelle
  • Realisierung methodischer Ansätze in beratender, helfender, übender und fördernder Tätigkeit

Abschluss der Ausbildung

In zwei Klausuren (von je 180 Minuten Dauer) soll der/ die Studierende nachweisen, dass er/ sie in begrenzter Zeit die jeweilige Aufgabenstellung bearbeiten kann. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kolloquium (20 Minuten) über die Projekthausarbeit und damit über die heilpädagogische Praxis.

Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte Heilpädagogin/ Staatlich anerkannter Heilpädagoge"

Tätigkeitsfelder

Der Heilpädagoge/ die Heilpädagogin arbeitet vor allem in folgenden Tätigkeitsfeldern:
  • Früherfassung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
  • Heilpädagogische Tagesstätten und Kindergärten
  • Heilpädagogische Heime, Pflegestellen und Tagesheime
  • Werkstätten und Wohnheime für Behinderte
  • Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste
  • Kliniken
  • Kinder- und Jugendpsychiatrien
  • Heilpädagogische Praxen
Der Heilpädagoge/ die Heilpädagogin wird dabei auf die pädagogische Integration der verschiedenen Hilfen und deren aufeinander abgestimmte Gewichtung, auf die Situation und Befindlichkeit der Betroffenen zu achten haben.