Heilpädagogik

Fachschule für Sozialwesen - Fachbereich Heilpädagogik


Der Bildungsgang »Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Heilpädagogik« richtet sich an Personen, die sich auf der Basis einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung - beispielsweise als Erzieherin oder Erzieher - auf diesem Wege zum/zur staatlich anerkannten Heilpädagogen/in fortbilden wollen.


Ansprechpartner
Herr Hees

Kontakt
ohe@anna-zillken-berufskolleg.de

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss

Nachweis der staatlichen Anerkennung als Erzieher/Erzieherin oder Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin. Alternativ ist die Ausbildung auch möglich, wenn eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit im Sozial- und/oder Gesundheitswesen nachgewiesen werden kann.

Weitere Sonderregelungen sind mit Nachweis über eine einjährige einschlägige Berufserfahrung möglich (z.B. Meister/innen aus einem gewerblich-technischen Beruf oder ein Studium mit pädagogischen/psychologischen Inhalten oder Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Familienpfleger/in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)).

Zudem ist die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (zu beantragen nach der Ausbildungsplatzzusage) Für die Aufnahme einer Ausbildung am Anna-Zillken-Berufskolleg erforderlich.

Berufsabschluss

„Staatlich anerkannte Heilpädagogin/ Staatlich anerkannter Heilpädagoge" Dieser Berufsabschluss entspricht der Stufe 6 des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)


Dauer der Ausbildung

12 Monate Vollzeitausbildung für staatlich anerkannte Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen oder Bewerber mit pädagogischem Hochschulstudium (mindestens Bachelor). Für alle anderen ca. 18 Monate Vollzeitausbildung.

Unterrichtsbeginn

Jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der Schuljahresordnung des Landes NRW.

Ausbildungsförderung

Eine Förderung ist im Rahmen der derzeit gültigen BAFöG-Regelungen möglich. Bitte informieren Sie sich in Ihrem zuständigen BAFöG Amt.


Anmeldung

Die Schule ist daran interessiert, mit den Bewerbern/Bewerberinnen frühzeitig in Verbindung zu treten. Ein persönliches Gespräch ist erforderlich. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, zwei Lichtbilder, beglaubigte Kopien der schulischen und beruflichen Zeugnisse) wird den Bewerbern/Bewerberinnen ein Gesprächstermin mitgeteilt.

Ziel der Ausbildung

Aufbauend auf den Erstberuf streben wir eine Erweiterung, Vertiefung und Differenzierung unter den Aspekten der Befähigung zur Sach- und Fachkompetenz, Handlungskompetenz und der Entwicklung zur beruflichen Identität für Tätigkeiten und Einsatzfelder des Heilpädagogen/der Heilpädagogin an.


Aufbau und Inhalt des Studiengangs

Der Aufbau des Studiengangs orientiert sich an den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Landes NRW.

Fächer

1. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

2. Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

Die Fächer werden für alle Studierenden während der Ausbildung konstant beibehalten.

Praktika

1. Heilpädagogische Praxis in Theorie und Praxis

Bereiche: Motopädagogik, Soziale Einzelhilfe, Verhaltenstherapeutische Methoden und Rhythmik.

(1 x pro Woche 135 Minuten Theorie und 120 Minuten Praxis ab Januar), Erstellen einer Projekthausarbeit über die Praxiserfahrungen

2. Verhaltensbeobachtung-Diagnostik (1x pro Woche 90 Minuten)

Mögliche Praxisfelder für diese Praktika können offene, ambulante und stationäre Formen der Erziehungs- und Behindertenhilfe sein, u.a.

Die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung leitet sich aus der Sicht einer ganzheitlichen und inklusiven Erziehung ab. Dabei sollen besonders Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit in beeinträchtigenden oder behindernden Lebenssituationen berücksichtigt werden.

Insbesondere sollen folgende exemplarische Tätigkeitsmerkmale des Heilpädagogen/ der Heilpädagogin vermittelt werden:


Abschluss der Ausbildung/ Fachschulexamen

In zwei Klausuren (von je 180 Minuten Dauer) soll der/ die Studierende nachweisen, dass er/ sie in begrenzter Zeit die jeweilige Aufgabenstellung bearbeiten kann. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kolloquium (20 Minuten) über die Projekthausarbeit und damit über die heilpädagogische Praxis.


Mögliche Tätigkeitsfelder nach Berufsabschluss

Der Heilpädagoge/ die Heilpädagogin arbeitet beispielhaft in folgenden Tätigkeitsfeldern: