Geschichte : Agnes Neuhaus
Agnes Neuhaus wurde am 24.3.1854 als älteste Tochter
des Sanitätsrates Dr. Adolph Morsbach geboren. 1878
heiratet sie den späteren Amtsgerichtsrat Dortmunds Adolf
Neuhaus. Sie war Mutter von drei Kindern. 1897 führt der
neue Stadtrat Dortmunds, Henrici, die Frauen in die
öffentliche Armenpflege ein. Henrici war Dezernent für
Armenverwaltung und Gemeindewaisenrat. Fortan arbeitete er
eng mit Agnes Neuhaus zusammen. Der Grundstein ihrer
sozialen Arbeit wurde am 18.1.1899 gelegt, als sie die
"Geschlechtskrankenstation" des städtischen Luisenhospitals
besucht und sich der großen Not der dort untergebrachten
Frauen bewußt wird. Der Impuls diesen Frauen zu helfen
entsprang ihrer tiefen religiösen Einstellung. Ihre Arbeit
bezog sich immer auf gesetzliche Grundlagen, was zu einer
engen Zusammenarbeit mit den Behörden (Stadtverwaltung,
Sittenpolizei etc. ) führte. Unterstützung für ihre Arbeit
fand sie ebenfalls bei ihrem Ehemann, der zum damaligen
Beginn ihrer Arbeit Vormundschaftsrichter der Stadt
Dortmund war. Auch ihre Brüder Paul, damaliger
Gefängnisarzt, und Engelbert, der zu diesem Zeitpunkt
Polizeiarzt war, hatten immer ein offenes Ohr für ihre
sozialen Anliegen. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Pfarrer Probst Löhers brachte Agnes Neuhaus die Mädchen und
Frauen nach ihren Klinikaufenthalten in den Klöstern vom
"Guten Hirten" unter, um sie nicht wieder in das Elend der
Prostitution zu entlassen. Um die notwendigen finanziellen
Mittel aufzubringen, reifte in ihr der Gedanke einen Verein
zu gründen. Am 19.6.1900 gründete Agnes Neuhaus den Verein
vom "Guten Hirten". So entstanden in Westfalen und dem
Rheinland ein Verein nach dem anderen. Ende des Jahres 1903
waren es bereits 13 Ortsvereine, deren Arbeit durch die
tiefe Religiosität ihrer Mitarbeiterinnen geprägt war. Das
Bedürfnis fester Zusammengehörigkeit der Vereine führte zur
Gründung eines Gesamtverbandes am 3.12.1903 in Dortmund,
dem alle 13 Vereine beitraten. Seit der Generalversammlung
des Verbandes 1907 ist der Verein vom "Guten Hirten" ein
Gesamtverein mit juristischer Grundlage. Dies geschieht
durch die Initiative von Agnes Neuhaus, die Vorsitzende des
Gesamtvereins wird. Der Anschluss der Kirche an den Verein
war vollkommen gesichert. Sehr bald erkannte sie, dass für
die Mädchen und Frauen zusätzliche
Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden mussten. Es
folgten die Gründungen von Zufluchtshäusern. Das erste
dieser Häuser wurde im Oktober 1903 in Dortmund bezogen und
eingeweiht und trug den Namen "Vincencheim". Die Aufgabe
dieser Heime bestand darin, ehemalige Prostituierte oder
schwangere Frauen aufzunehmen. Die ledigen Mütter wurden
vor der Niederkunft und nach der Geburt betreut, In diesen
Zufluchtshäusern, die in etwa mit den heutigen Frauenhäusem
zu vergleichen sind, befanden sich große
Säuglingsstationen, verbunden mit einer staatlich
anerkannten Säuglingspflegeschule. Somit hatten die Frauen,
von denen wenige eine Perspektive für ihre Zukunft sahen,
eine neue Aufgabe gefunden, um ihrem Elend zu entrinnen,
und erlernten während ihres Aufenthaltes in den Heimen den
Beruf der Säuglinsschwester. Die Häuser wurden in der Regel
von Ordensschwestern geleitet. Jedes dieser Heime besaß
eine Kapelle. Die Hauptaufgabe dieser Zufluchtsorte
bestand, so betonte Agnes Neuhaus, darin, die akute Not der
Frauen zu lindern. Als längerfristiges Ziel sah sie die
Rückkehr der "gefallenen" Mädchen in den "Schoß Gottes".
Durch ihre Jugendfürsorgearbeit leistete sie viel Gutes. In
der Ausarbeitung der heute klassischen Methoden der
"Einzelhilfe" und der "Gruppenarbeit" war sie nicht nur
intervenierend, sondern auch präventiv tätig. Sie gehörte
der Zentrumspartei an und war 1919 Mitglied der
Nationalversammlung und später des Reichstages. 1916 war
sie Mitbegründerin der Fürsorgerinnenschule, die seit 1927
eine anerkannte Wohlfahrtsschule war. Ihr heutiger Name ist
Anna-Zillken-Berufskolleg, Fachschule für Sozialpädagogik,
Fachschule für Heilpädagogik und Höhere Fachschule für
Sozialarbeit. Auf der sozialpolitischen Ebene wirkte sie
wie Elisabeth Zillken am Zustandekommen des 1.
"Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes" von 1922/1924 mit. 1922
verankerte man das Recht auf Erziehung und Fürsorge und
1924 erreichte man die Ablösung des "Armenwesens" durch die
öffentliche Fürsorge, getragen durch freie
Wohlfahrtsverbände. Am 20.11.1944 starb sie im Alter von 90
Jahren in Soest.
Das Leben von Agnes Neuhaus war wie das von Anna und
Elisabeth Zillken geprägt vom katholischen Glauben und
ihrer Hingabe zu Gott. Sie wollte die gleiche Behandlung
des Mannes und der Frau vor dem Gesetz. Sie verstand nicht,
warum eine Prostituierte für ihr Handeln bestraft wurde,
der Mann, der die Dienstleistung der Frau entgegennahm,
aber straffrei ausging. In ihrem Wirken war sie nie von der
kämpferischen Natur wie die Feministinnen des Bürgertums.
Sie arbeitete nach den Grundsätzen der Liebe, die sie für
die in ihren Augen von Sünde und Laster getriebenen Mädchen
und Frauen empfand. Eine ihrer herausragenden Eigenschaften
war die Gründlichkeit, mit der sie sich ihren Aufgaben
widmete, allerdings hatte sie Probleme ihr Augenmerk
multiperspektivisch auszurichten. Ihre ganze Konzentration
konnte immer nur auf eine Aufgabe gerichtet sein. Für sie
konnte die Reinheit des Mannes und der Frau nur durch eine
moralisch und ethisch geprägte Erziehung im Sinne der
katholischen Kirche bewerkstelligt werden. Für sie war der
Mann, der zu einer Prostituierten ging, ein Sklave seines
Triebes. Sie war der festen Auffassung, dass der Mann in
der Fürsorgearbeit keinen Platz hat, sondern die
christliche Frau durch ihre natürliche Gabe des
"Sich-Sorgens" im Einklang mit Gott die einzig richtige für
diese Aufgabe ist.
Portrait von Agnes Neuhaus auf der Seite
des SkF