Geschichte : Agnes Neuhaus

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Agnes Neuhaus wurde am 24.3.1854 als älteste Tochter des Sanitätsrates Dr. Adolph Morsbach geboren. 1878 heiratet sie den späteren Amtsgerichtsrat Dortmunds Adolf Neuhaus. Sie war Mutter von drei Kindern. 1897 führt der neue Stadtrat Dortmunds, Henrici, die Frauen in die öffentliche Armenpflege ein. Henrici war Dezernent für Armenverwaltung und Gemeindewaisenrat. Fortan arbeitete er eng mit Agnes Neuhaus zusammen. Der Grundstein ihrer sozialen Arbeit wurde am 18.1.1899 gelegt, als sie die "Geschlechtskrankenstation" des städtischen Luisenhospitals besucht und sich der großen Not der dort untergebrachten Frauen bewußt wird. Der Impuls diesen Frauen zu helfen entsprang ihrer tiefen religiösen Einstellung. Ihre Arbeit bezog sich immer auf gesetzliche Grundlagen, was zu einer engen Zusammenarbeit mit den Behörden (Stadtverwaltung, Sittenpolizei etc. ) führte. Unterstützung für ihre Arbeit fand sie ebenfalls bei ihrem Ehemann, der zum damaligen Beginn ihrer Arbeit Vormundschaftsrichter der Stadt Dortmund war. Auch ihre Brüder Paul, damaliger Gefängnisarzt, und Engelbert, der zu diesem Zeitpunkt Polizeiarzt war, hatten immer ein offenes Ohr für ihre sozialen Anliegen. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pfarrer Probst Löhers brachte Agnes Neuhaus die Mädchen und Frauen nach ihren Klinikaufenthalten in den Klöstern vom "Guten Hirten" unter, um sie nicht wieder in das Elend der Prostitution zu entlassen. Um die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen, reifte in ihr der Gedanke einen Verein zu gründen. Am 19.6.1900 gründete Agnes Neuhaus den Verein vom "Guten Hirten". So entstanden in Westfalen und dem Rheinland ein Verein nach dem anderen. Ende des Jahres 1903 waren es bereits 13 Ortsvereine, deren Arbeit durch die tiefe Religiosität ihrer Mitarbeiterinnen geprägt war. Das Bedürfnis fester Zusammengehörigkeit der Vereine führte zur Gründung eines Gesamtverbandes am 3.12.1903 in Dortmund, dem alle 13 Vereine beitraten. Seit der Generalversammlung des Verbandes 1907 ist der Verein vom "Guten Hirten" ein Gesamtverein mit juristischer Grundlage. Dies geschieht durch die Initiative von Agnes Neuhaus, die Vorsitzende des Gesamtvereins wird. Der Anschluss der Kirche an den Verein war vollkommen gesichert. Sehr bald erkannte sie, dass für die Mädchen und Frauen zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden mussten. Es folgten die Gründungen von Zufluchtshäusern. Das erste dieser Häuser wurde im Oktober 1903 in Dortmund bezogen und eingeweiht und trug den Namen "Vincencheim". Die Aufgabe dieser Heime bestand darin, ehemalige Prostituierte oder schwangere Frauen aufzunehmen. Die ledigen Mütter wurden vor der Niederkunft und nach der Geburt betreut, In diesen Zufluchtshäusern, die in etwa mit den heutigen Frauenhäusem zu vergleichen sind, befanden sich große Säuglingsstationen, verbunden mit einer staatlich anerkannten Säuglingspflegeschule. Somit hatten die Frauen, von denen wenige eine Perspektive für ihre Zukunft sahen, eine neue Aufgabe gefunden, um ihrem Elend zu entrinnen, und erlernten während ihres Aufenthaltes in den Heimen den Beruf der Säuglinsschwester. Die Häuser wurden in der Regel von Ordensschwestern geleitet. Jedes dieser Heime besaß eine Kapelle. Die Hauptaufgabe dieser Zufluchtsorte bestand, so betonte Agnes Neuhaus, darin, die akute Not der Frauen zu lindern. Als längerfristiges Ziel sah sie die Rückkehr der "gefallenen" Mädchen in den "Schoß Gottes". Durch ihre Jugendfürsorgearbeit leistete sie viel Gutes. In der Ausarbeitung der heute klassischen Methoden der "Einzelhilfe" und der "Gruppenarbeit" war sie nicht nur intervenierend, sondern auch präventiv tätig. Sie gehörte der Zentrumspartei an und war 1919 Mitglied der Nationalversammlung und später des Reichstages. 1916 war sie Mitbegründerin der Fürsorgerinnenschule, die seit 1927 eine anerkannte Wohlfahrtsschule war. Ihr heutiger Name ist Anna-Zillken-Berufskolleg, Fachschule für Sozialpädagogik, Fachschule für Heilpädagogik und Höhere Fachschule für Sozialarbeit. Auf der sozialpolitischen Ebene wirkte sie wie Elisabeth Zillken am Zustandekommen des 1. "Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes" von 1922/1924 mit. 1922 verankerte man das Recht auf Erziehung und Fürsorge und 1924 erreichte man die Ablösung des "Armenwesens" durch die öffentliche Fürsorge, getragen durch freie Wohlfahrtsverbände. Am 20.11.1944 starb sie im Alter von 90 Jahren in Soest.

Das Leben von Agnes Neuhaus war wie das von Anna und Elisabeth Zillken geprägt vom katholischen Glauben und ihrer Hingabe zu Gott. Sie wollte die gleiche Behandlung des Mannes und der Frau vor dem Gesetz. Sie verstand nicht, warum eine Prostituierte für ihr Handeln bestraft wurde, der Mann, der die Dienstleistung der Frau entgegennahm, aber straffrei ausging. In ihrem Wirken war sie nie von der kämpferischen Natur wie die Feministinnen des Bürgertums. Sie arbeitete nach den Grundsätzen der Liebe, die sie für die in ihren Augen von Sünde und Laster getriebenen Mädchen und Frauen empfand. Eine ihrer herausragenden Eigenschaften war die Gründlichkeit, mit der sie sich ihren Aufgaben widmete, allerdings hatte sie Probleme ihr Augenmerk multiperspektivisch auszurichten. Ihre ganze Konzentration konnte immer nur auf eine Aufgabe gerichtet sein. Für sie konnte die Reinheit des Mannes und der Frau nur durch eine moralisch und ethisch geprägte Erziehung im Sinne der katholischen Kirche bewerkstelligt werden. Für sie war der Mann, der zu einer Prostituierten ging, ein Sklave seines Triebes. Sie war der festen Auffassung, dass der Mann in der Fürsorgearbeit keinen Platz hat, sondern die christliche Frau durch ihre natürliche Gabe des "Sich-Sorgens" im Einklang mit Gott die einzig richtige für diese Aufgabe ist.

page49_3Portrait von Agnes Neuhaus auf der Seite des SkF